Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Im Einkommenssteuergesetz (§§ 34 und 35 EstG 1988; Teil 5) sind außergewöhnliche Belastungen so definiert:
Sie müssen außergewöhnlich sein. Das bedeutet, dass die Aufwendungen höher sein müssen als beim Großteil der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommensverhältnissen.
Sie müssen zwangsläufig sein. Das bedeutet, dass man sich dem Aufwand nicht entziehen kann. Es müssen tatsächliche, rechtliche oder sittliche Gründe vorliegen.

Sie müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. In Österreich ist deshalb teilweise ein Selbstbehalt vorgesehen. Die außergewöhnlichen Belastungen müssen diesen Selbstbehalt übersteigen, damit sie sich steuerlich auswirken. Derzeit liegt die niedrigste Stufe bei 6 % und die höchste bei 12 % des Einkommens. Berechnet wird der Selbstbehalt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung vom zuständigen Finanzamt. Der Selbstbehalt kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch noch verringern. Diese sind hier nachzulesen.
Außergewöhnliche Belastungen: Physiotherapie
Physiotherapie gehört zu den so genannten Krankheitskosten, die mit einem Selbstbehalt vorgesehen sind. Kosten, die wegen einer Krankheit entstanden sind, können deshalb steuerlich geltend gemacht werden.
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