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Neuroreha privat in Wien: Kosten & Rückerstattung durch die Krankenkasse

Martin mit einem Patient beim Erstgespräch

Private ambulante Neuroreha in Wien (auch in Graz möglich) bezahlen Sie zunächst selbst – einen Teil der Kosten können Sie sich aber von Ihrer Krankenkasse zurückholen. Dafür brauchen Sie vor allem eine ärztliche Verordnung, die Sie vor Therapiebeginn besorgen.

Nach einem Schlaganfall, bei Multipler Sklerose oder Parkinson zählt jede Woche. Gleichzeitig sind Kassenplätze für neurologische Therapie in Wien knapp, und viele Betroffene warten lange auf einen Platz. Deshalb entscheiden sich viele Familien für eine private Therapie bei Wahltherapeut:innen. Dieser Artikel zeigt, was das kostet, was die Kasse übernimmt und wie Sie die Rückerstattung Schritt für Schritt beantragen.

Was bedeutet private ambulante Neuroreha?

Private Therapeut:innen haben keinen Vertrag mit der Krankenkasse. Man nennt sie Wahltherapeut:innen – ähnlich wie Wahlärzt:innen. Sie bezahlen die Therapie direkt und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Kasse ein.

Ambulant heißt: Sie wohnen zu Hause und kommen zu den Therapieeinheiten ins Zentrum. Bei HOME4MOTION Wien sind das vor allem:

  • Physiotherapie – Gehen, Gleichgewicht, Kraft, Arm- und Handfunktion
  • Logopädie – Sprache, Sprechen, Schlucken, Stimme
  • recoveriX – Therapie mit Gehirn-Computer-Schnittstelle, etwa nach Schlaganfall oder bei MS
  • Intensivtherapie – mehrere Einheiten pro Tag über einen kurzen Zeitraum

Der große Vorteil: Sie beginnen zeitnah, die Therapie ist auf neurologische Diagnosen spezialisiert, und Dauer und Häufigkeit richten sich nach Ihrem Bedarf – nicht nach einem Kontingent.

Was kostet Neuroreha privat in Wien?

Die Kosten hängen davon ab, welche Therapie Sie brauchen, wie lange eine Einheit dauert und wie oft Sie kommen. Eine Einheit dauert in der Regel 45 oder 60 Minuten.

Alle aktuellen Preise für Physiotherapie, Logopädie, recoveriX und die Intensivprogramme finden Sie transparent auf unserer Preisseite. Im kostenlosen Informationsgespräch rechnen wir gemeinsam durch, welche Kosten bei Ihrem Therapieplan entstehen – und welcher Teil davon voraussichtlich von der Kasse zurückkommt.

Rückerstattung durch die Krankenkasse: so funktioniert es

Die Kasse erstattet 80 % des Betrags, den sie einer Kassen-Therapeutin oder einem Kassen-Therapeuten für dieselbe Leistung bezahlt hätte (§ 131 ASVG, erläutert bei DRdA). Das ist nicht 80 % Ihrer Rechnung: Weil private Honorare über dem Kassentarif liegen, bekommen Sie in der Praxis einen Teil der Kosten zurück, nicht den Großteil. Das gilt für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie; diese Therapien müssen ärztlich verordnet sein (vienna.at).

Schritt für Schritt:

  1. Verordnung holen – vor Therapiebeginn. Ihre Hausärztin, Ihr Neurologe oder das Spital stellt eine Verordnung aus: Therapieart, Diagnose, Anzahl und Dauer der Einheiten.
  2. Bei der Kasse nachfragen, ob eine Bewilligung nötig ist. Das hängt von Kasse, Therapie und Umfang ab. Ein kurzer Anruf vorab erspart Ärger bei der Einreichung.
  3. Therapie beginnen. Die Einheiten sollten der Verordnung entsprechen – Dauer und Anzahl.
  4. Honorarnote aufbewahren. Sie bekommen von uns eine Rechnung mit allen Angaben, die die Kasse braucht. Wichtig: Bezahlen Sie die Rechnung, die Zahlungsbestätigung gehört zum Antrag.
  5. Einreichen. Verordnung, Honorarnote und Zahlungsbestätigung schicken Sie an Ihre Kasse – am einfachsten über die App: Meine ÖGK, Meine BVAEB oder svsGO (Physio Austria).
  6. Geld kommt aufs Konto. Die Kasse prüft und überweist den Erstattungsbetrag.

Was in der Regel nicht erstattet wird: Leistungen ohne ärztliche Verordnung und Therapieformen, für die es keinen Kassentarif gibt. Ob recoveriX oder Teile eines Intensivprogramms erstattungsfähig sind, klären Sie bitte vorab mit Ihrer Kasse – wir helfen gern dabei.

Zusatzversicherung und weitere Unterstützung

Viele private Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil des Betrags, den die Kasse nicht erstattet. Reichen Sie dafür nach der Kassenerstattung die Rechnung samt Erstattungsbescheid bei Ihrer Versicherung ein. Wie viel übernommen wird, steht in Ihrem Vertrag unter „Heilbehelfe“, „Therapien“ oder „ambulante Behandlung“.

Die Therapiekosten können Sie außerdem bei der Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastung geltend machen, bei Behinderung teils ohne Selbstbehalt. Fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.

So läuft es bei HOME4MOTION Wien ab

Der erste Schritt ist ein kostenloses, unverbindliches Informationsgespräch. Wir besprechen Ihre Diagnose, Ihre Ziele und welche Therapie sinnvoll ist. Danach wissen Sie, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Verordnung Sie für die Kassenerstattung brauchen.

  • Standort: Altmannsdorfer Straße 89, 1120 Wien – barrierefrei, mit Lift
  • Telefon: +43 (0) 507 400, Mo–Fr 8–16 Uhr
  • E-Mail: office@home4motion.com

Jetzt kostenloses Informationsgespräch anfragen →

Häufige Fragen

Brauche ich eine Überweisung, um bei HOME4MOTION zu beginnen? Nein. Für die Therapie selbst brauchen Sie keine Überweisung. Für die Rückerstattung durch die Kasse brauchen Sie aber eine ärztliche Verordnung – am besten schon vor der ersten Einheit.

Wie viel bekomme ich von der Kasse zurück? Die Kasse erstattet 80 % ihres eigenen Tarifs für die verordnete Leistung, nicht 80 % Ihrer Rechnung. Den voraussichtlichen Betrag besprechen wir im Informationsgespräch.

Kann ich eine Verordnung nachträglich einreichen? Verlassen Sie sich nicht darauf. Leistungen, die vor dem Datum der Verordnung stattgefunden haben, werden meist nicht erstattet.

Gilt das auch für BVAEB und SVS? Ja, das Prinzip ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Einreichen können Sie über „Meine BVAEB“ oder „svsGO“.

Wie lange dauert die Erstattung? Das hängt von Ihrer Kasse ab. Den Bearbeitungsstand sehen Sie in der jeweiligen App.